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- Verhalten bei einem Sterbefall
Wenn ein Mensch geht ...
Ein lieber und treuer Angehöriger, dessen Lebenskreis sich schließt und vollendet hat.
Unsere für Sie zusammengestellten Seiten sollen Ihnen auf möglichst viele Fragen eine Antwort geben und helfen, Fehler zu vermeiden. Die folgenden Seiten können nur einen allgemeinen Überblick geben. Die Beratung im Einzelfall können sie nicht ersetzen.
Bei speziellen Fragen der Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer haben verschiedene Finanzminister/-senatoren der Länder Informationsblätter herausgegeben. Insbesondere Rechtsanwälte und auch Notare können Ihnen weiterhelfen oder, soweit es um spezifische steuerrechtliche Probleme geht, auch Angehörige der steuerberatenden Berufe und die Länderfinanzbehörden.
Bürger mit geringem Einkommen und Vermögen können nach dem Beratungshilfegesetz eine kostenfreie oder wesentlich verbilligte Rechtsberatung oder außergerichtliche Vertretung beanspruchen. Die Beratungshilfe wird durch Rechtsanwälte oder in Fällen, in denen durch eine sofortige Auskunft geholfen werden kann, durch den beim Amtsgericht für die Beratungshilfe zuständigen Rechtspfleger gewährt.
Alle Angaben wurden sorgfältig überprüft, eine Haftung bleibt jedoch grundsätzlich ausgeschlossen. Änderungen der Leistungen des Bestattungsunternehmens und Krematoriums können jederzeit vorgenommen werden, rechtliche Ansprüche entstehen dadurch nicht.
Wie verhält man sich bei Eintritt des Sterbefalls
Sterbefall im Haus
- Tritt ein Sterbefall im Hause auf, ist ein Arzt zu verständigen. Sinnvollerweise sollte es der Hausarzt sein, da er die Diagnosen am treffendsten stellen kann. So hart, wie es klingen mag: Ein normal eingetretener Sterbefall ist kein Notfall mehr. Der Notarzt sollte nur im Notfall gerufen werden (z. B. bei Unfällen).
- Halten Sie in diesem Falle auch den Personalausweis des Verstorbenen bereit, da der den Tod feststellende Arzt verpflichtet ist, die Identität des Verstorbenen zu prüfen. Der Arzt stellt dann vor Ort den Totenschein aus.
- Anschließend wird das Bestattungswesen mit der Weiterführung des Sterbefalles von den Angehörigen beauftragt. Unser Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 03521 452077 für Sie erreichbar.
Der Arzt, der den Totenschein ausgestellt hat, wird diese Leistung den Hinterbliebenen berechnen.
Die Krankenkasse zahlt für die Ausstellung des Totenscheines nichts.
Sterbefall im Krankenhaus oder in Altenheimen
- Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus/Altenheim auf, werden Sie vom medizinischen Personal unterrichtet.
- Beauftragen Sie anschließend ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl mit der Abwicklung des Sterbefalles. Unser Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 03521-452077 für Sie erreichbar.
Das Krankenhaus wird die Ausstellung des Totenscheines und die Lagerung der Verstorbenen den Hinterbliebenen berechnen. Die Krankenkasse zahlt für die Lagerung und die Ausstellung des Totenscheines nichts.
Bei Sterbefällen im Altenheim wird der diensthabende Arzt eine Rechnung für die Trauerenden ausstellen.
Nichtnatürlicher Tod
Bei tödlichen Stürzen, Unfällen, Suiziden und anderen nichtnatürlichen Todesursachen wird der Arzt die Polizei informieren, soweit sie nicht schon vor Ort ist.
Da in diesen Fällen der Staatsanwalt eine Freigabe erteilen wird, können die Feierlichkeiten (speziell der Termin der Urnenbeisetzung) etwas später stattfinden.
INHALTE:
Navigation überspringen- Verhalten bei einem Sterbefall
- Öffnungszeiten & Kontakt
- Rechte und Beihilfen
- Bestattungsarten
- Alternative Bestattungsarten
- Benötigte Unterlagen
- Leistungsangebot
- Drittleistungen
- Trauerfeier
- Dienst am Verstorbenen
- Auswahl des Friedhofs
- Kosten einer Bestattung
- Bestattungsvorsorge