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Vom Sinn der zweiten Leichenschau im Krematorium
Die Fakten sprechen eine klare Sprache. Eine Einäscherung erfolgt zwischen 800°C und 1300°C. Bei diesem Prozess werden jegliche Hinweise beseitigt und alle Spuren verwischt, die auf einen nicht natürlichen Tod schließen lassen könnten. Die Asche ist nach diesem Verfahren ausmineralisiert, Analysen sind folglich nicht mehr möglich. Also muss der Verstorbene vor der Kremierung noch einmal untersucht werden - durch eine zweite Leichenschau. Diese Regel ist alt (Landesrecht der 1920-er Jahre und Reichsfeuerbestattungsgesetz 1934), aber trotzdem wichtig.
Kurz und gut. Die 2. Leichenschau hat sich bewährt.
Die heutigen Bestattungsgesetze der Bundesländer setzen die Freigabe zur Feuerbestattung voraus. In manchen Ländern ist es die Polizeidirektion, die diese benötigten Papiere aushändigt, in anderen erledigt diese Aufgabe das Gesundheitsamt. Bei uns in Sachsen wird die zweite Leichenschau vor der Einäscherung von Gerichtsmedizinern oder Pathologen durchgeführt. Anschließend wird durch das zuständige Gesundheitsamt die Unbedenklichkeit erteilt.
Die 2. Leichenschau sichert Ansprüche für Angehörige.
Das Grundanliegen war früher, Morde aufzudecken. Heute stehen vor allem Versicherungsfragen an erster Stelle. Hier sind es wiederum die Berufsgenossenschaften, die häufig die Sektion beantragen, wenn es z.B. um Fragen von Renten geht. Schadenersatzansprüche gewinnen zunehmend an Bedeutung, beispielsweise bei der Frage, ob Druckgeschwüre durch falsche Pflege zum Tod geführt haben. Kurz und gut. Die zweite Leichenschau hat sich bewährt.
Doch dann kommt der Alptraum jedes Bestatters: Der Termin der Urnenbeisetzung rückt immer näher. Die Einäscherung konnte nicht erfolgen, weil der Staatsanwalt seine Hände über den Fall gelegt hat. Dabei könnte alles so einfach sein. 17.00 Uhr wird die Leichenschau im Krematorium Meißen durchgeführt. Bei den unklaren Fällen füllt der Gerichtsmediziner ein Formular aus. Dieses wird dann am nächsten Morgen zur Staatsanwaltschaft Meißen gefaxt. Da alle Verantwortlichen in Meißen nahe beieinander sitzen, wird bereits am Vormittag mit der Bearbeitung des Falles begonnen und innerhalb kurzer Zeit (2-3 Tage) liegt die Freigabe (ggf. nach einer Sektion) vor. So angenehm schnell wird in der Staatsanwaltschaft Meißen gearbeitet, denen wir an dieser Stelle unseren Dank für die gute Zusammenarbeit aussprechen möchten.
Schwierig wird es allerdings, wenn das föderale Chaos der Bundesrepublik zuschlägt. Dann muss einer mit dem anderen Rücksprache nehmen, der wohl gerade in einer "Beratung" oder "zu Tische" sitzt. Nachdem dieser seinen Büroschlaf abgehalten hat, wird wiederum jener angerufen, der sich zufällig eine Woche auf Dienstreise befindet und entweder wie üblich keine Vertretung hat oder eigentlich für diesen Fall gar nicht zuständig ist. Aber das fällt erst bei der folgenden Abarbeitung des Aktenberges auf. So vergehen mitunter 4 Wochen, bis die Freigabe vorliegt. Wir könnten jetzt so gemein sein, Namen, Städte und Bundesländer zu erwähnen, wo das häufig vorkommt… doch das heben wir uns für die nächsten Ausgaben auf. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Viele Menschen werden nicht wissen, was sie erwartet, wenn ein Angehöriger stirbt, der zuvor einen Sturz oder Unfall hatte. Hier hat der Bestatter die Pflicht, die Hinterbliebenen aufzuklären und den Termin zur Urnenbeisetzung erst später festzulegen. Das ist aber leichter gesagt als in unserer überbürokratisierten Gesellschaft getan. Wenn es der Bestatter weiß, kann er den Hinterbliebenen den Ratschlag geben. Doch wo aber erhält der Bestatter seine Information her? Einmal könnte man im Standesamt nachfragen, oder auf dem Totenschein nachsehen. Allerdings ist dieser meistens zugeklebt - natürlich aus Datenschutzgründen. Die Frage ist jedoch, warum alles hinter dem Datenschutz versteckt wird. Es ist doch wirklich zweitrangig, ob der Bestatter die Todesursache kennt.
Datenschutz ist häufig eine Ausrede für Unwillen, Arbeitsfaulheit oder Unwissenheit.
Wichtiger ist es, die Würde der Hinterbliebenen und deren menschliche Trauer nicht in der Öffentlichkeit preiszugeben. An dieser Stelle muss nicht juristisch diskutiert werden, ob der Bestatter eine Schweigepflicht hat. Die Lösung ist viel einfacher: Wer quatscht, verliert seine Existenz. Oder würden Sie zu einem Bestatter gehen, der zuviel über seine Arbeit plaudert? Doch sind wir nicht alle ein Rädchen in der Bürokratie? Mit einem bisschen "Mehr" an gesundem Menschenverstand und etwas "zivilen Ungehorsam" - nämlich doch einen kurzen Blick auf den Totenschein zu riskieren, kann viel menschliches Leid verhindert werden. Vielleicht begreifen das eines Tages auch die Bürokraten...
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es am schnellsten geht, wenn sich der Bestatter direkt an den Arzt wendet, der den Totenschein ausgestellt hat und dieser wiederum die Kriminalpolizei bzw. den Staatsanwalt informiert, dass eine Freigabe benötigt wird.