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Waren der Pietät und die Dienstleistungen
zur Erläuterung
Die Art und Weise der heutigen Bestattungskultur ist eng mit den geschichtlichen und religiösen Traditionen verbunden. Grundsätzlich besteht für die Hinterbliebenen keine gesetzliche Pflicht, einen Bestatter mit der Durchführung einer Bestattung zu beauftragen. Alle Tätigkeiten können selbst erledigt werden.
Lediglich bei der Lagerung und Überführung sind Fristen bzw. Ausstattungen der Fahrzeuge zu beachten. Bei unserer Arbeit wird dabei von den allgemeinen Richtlinien der Pietät und den gesetzlichen Anforderungen, die im Sächsischen Bestattungsgesetz (SächsBestG), den Durchführungsbestimmungen und der DIN 77300 und DIN EN 15017 verankert sind, ausgegangen.
Särge, Sterbewäsche, Urnen, Zubehör
Der Sarg stellt eine Heimstatt für den Verstorbenen dar. Der sogenannte Sargzwang ist im kirchlichen Recht und seit 1794 (Allgemeines Preußisches Landrecht) in den staatlichen Gesetzen vorgeschrieben.
Verwendet werden Särge aus mindestens 22 mm dickem Vollholz (Kiefer, Eiche, Pappel, Edelhölzer). Die Särge können durch verschiedene Motive und Oberflächen veredelt sein. Bei konfessioneller Bindung kann ein Kreuz auf den Sarg befestigt werden. Seit der Christianisierung ab dem Jahr 800 wurde der Brauch, barfuss und im weißen Büßergewand vor den Herrgott zu treten, in der Bestattungskultur fest verankert. Aus diesen traditionellen Gründen heraus wird der Verstorbene noch heute mit Sterbehemd, Sterbelaken und ohne Schuhe zur Ruhe gelegt. Die Einbettung erfolgt auf einem Kissen. Den Abschluss bildet eine Decke, auf der bei Wunsch die Schmückung erfolgt. Der Sarg selbst ist mit einem weißen Stoff ausgeschlagen und mit Flüssigkeit aufsaugenden Füllungen ausgepolstert.
Inzwischen tendiert die Gestaltung der Sterbewäsche zu weiteren Farben (golden, silbern, farbig). Das Anziehen eigener Kleidung ist auch durchführbar. Obwohl gesetzlich kein Zwang zur Sterbewäsche besteht, gehen wir vom traditionellen Verständnis aus. Abweichungen sind möglich, müssen uns aber zur Kenntnis gegeben werden. Bei einer Feuerbestattung findet häufig eine Schmuckurne Verwendung.
In letzter Zeit finden so genannte "Am-urn-letts" Zuspruch. Dabei handelt es sich um kleine Schmuckbehältnisse aus Gold oder Silber, wo einige Milligramm Asche abgefüllt werden können. Diese "Am-urn-letts" kann man dann beispielsweise als Kette tragen.
Dienstleistungen am Verstorbenen
Das Einbetten und Tragen der Verstorbenen wurde bis etwa 1920 größtenteils von der dörflichen Gemeinschaft oder den Angehörigen selbst vollzogen. Diese Tradition hat sich in den letzten Jahrzehnten verloren. Die Möglichkeit dazu besteht aber noch immer, dass man seinen Verstorbenen auf den letzten Wegen selbst begleitet.
Allerdings ist das heutzutage nicht mehr oft der Fall, so dass dafür ein Bestattungsunternehmen beauftragt wird. Alle Verstorbenen werden vom Bestattungswesen grundsätzlich so hergerichtet, dass jederzeit eine offene Aufbahrung möglich ist. Der Ritus der Waschung hat sich bei der Behandlung des Verstorbenen erhalten. In der heutigen Zeit wird die ehemals einzig religiöse Bedeutung dadurch ergänzt, dass durch Zugabe von desinfizierenden Substanzen Aufgaben im Gesundheitsschutz erfüllt werden. Pflege- und kosmetische Arbeiten runden das Gesamtbild ab. Durch die hohen körperlichen Belastungen werden diese Arbeiten von mindestens 2 Mitarbeitern ausgeführt.
Überführungen
Für die Überführung müssen geeignete Fahrzeuge verwendet werden. Die Überführungsgarnitur (aus Vlies) wird zur Bedeckung des Verstorbenen sowie als stabile Unterlage für die Sterbewäsche verwendet. Mit dieser Garnitur sollen Probleme bei der Überführung vermieden werden, welche die gewählte Sterbewäsche unbrauchbar machen würden.
INHALTE:
Navigation überspringen- Verhalten bei einem Sterbefall
- Öffnungszeiten & Kontakt
- Rechte und Beihilfen
- Bestattungsarten
- Alternative Bestattungsarten
- Benötigte Unterlagen
- Leistungsangebot
- Drittleistungen
- Trauerfeier
- Dienst am Verstorbenen
- Auswahl des Friedhofs
- Kosten einer Bestattung
- Bestattungsvorsorge