Städtisches Bestattungswesen Meißen

Krematorium Meißen · Bestattung Meißen · Bestattungsinstitut Meißen

Bestattungsarten

Die Erdbestattung

Seit Jahrhunderten verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Die Hinterbliebenen können grundsätzlich entscheiden zwischen Wahlgrab oder Reihengrab. Beim Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung bestimmt werden. Beim Reihengrab ist das nicht möglich. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden.

In der Regel muss das Nutzungsrecht schon verlängert werden, wenn in eine mehrstellige Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgt. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für alle Grabstätten der jeweiligen Grabeinheit (zwei oder mehr Stellen) auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofes. Diese kann bei den Friedhöfen je nach den Bodenverhältnissen unterschiedlich sein (bis zu 30 Jahren).

Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung. Hiesige Friedhöfe haben in der Regel eine Ruhefrist von 20 Jahren. Ausnahmen regeln die Friedhofsordnungen.

Früher war die Beerdigung die häufigste Bestattungsform. In einigen Bundesländern ist sie auch heute noch vorrangig.

Die Feuerbestattung

ist in den neuen Bundesländern die verbreitetste Form der Bestattung. Dabei wird die Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschereste in einer Urne vollzogen. Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Falle notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab.

Für die Beisetzung gelten die gleichen Vorraussetzungen wie bei der Erdbestattung. Diese werden von der jeweilig gültigen Friedhofssatzung geregelt. Die christlichen Kirchen erkennen beide Bestattungsarten an.

Bei einer Seebestattung

wird nach der Einäscherung die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zohne dem Meer übergeben. Die Angehörigen können auf Wunsch der Seebestattung beiwohnen, die notwendigen Abstimmungen werden von uns organisiert. Sie erhalten eine Seekarte mit den genauen Angaben zur Seebestattung. Wiederum gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Feuerbestattung. Weiterhin sollte eine besondere Beziehung des Verstorbenen zur See bestanden haben.