Städtisches Bestattungswesen Meißen

Krematorium Meißen · Bestattung Meißen · Bestattungsinstitut Meißen

Kosten einer Bestattung

Die Kosten für eine Bestattung sind so vielfältig, dass ein Kostenvoranschlag nur durch eine persönliche Beratung erstellt werden kann, zumal viele Dinge durch die Angehörigen selbst erledigt werden dürfen.

Bei den Bestattungsleistungen kann zwischen unterschiedlichen Angeboten gewählt werden. Diese können durch individuelle Leistungen/Feiern/Ausstattungen ergänzt werden.

Die Friedhofsgebühren richten sich nach der Satzung des jeweiligen Friedhofes und hängen z.B. davon ab, ob man ein neues Grab löst oder ein bereits bestehendes Grab verlängert möchte. Auch später fallen weitere Kosten an, die man berücksichtigen sollte.

Es empfiehlt sich, zur Beratung eine Person des Vertrauens hinzuzuziehen. Speziell beim Abschluss von Vorsorgeverträgen sollten diejenigen dabei sein (z.B. die Kinder), die sich später um die Bestattung kümmern müssen.

Unbedingt notwendige Bestattungskosten

Bestattungsleistungen

  • Überführung in die Kühlzelle (Erstüberführung)
  • Überführung ins Krematorium (Entfällt, da wir selber das Krematorium Meißen betreiben)
  • Sarg
  • Decke, Kissen, Sterbehemd
  • Leichentuch
  • Sargausschlag
  • Füllungen, Kleinmaterial, Hydrogol
  • Waschen, Ankleiden
  • Heimbürgenleistungen
  • Amtswege
  • Kühlzelle (Pauschalpreis im Krematorium Meißen)
  • Verwaltungsleistungen

Weitere Bestattungsleistungen

  • Einäscherung/Feuerbestattung einschließlich Standardurne
  • Einsenken ins Grab bei Erdbestattung

Amtliche Gebühren

  • Totenscheingebühren/Krankenhausgebühren
  • Sterbeurkunden

Friedhofsgebühren

  • Grab lösen mit Beisetzung
Zusatzkosten – individuelle Ausstattung

Trauerfeier

  • Aufbahrung des Sarges (offen/geschlossen)
  • Feier am Sarg (mit vorheriger Aufbahrung)
  • Feier an der Urne

Trauerrede

  • Redner/Pfarrer
  • Würdenträger weiterer Konfessionen

Bestattungszubehör

  • Schmuckurne
  • Am-urn-lets (Schmuck), Miniurnen
  • Kreuz bei konfessioneller Bindung

Weitere Zusatzkosten

  • Blumen
  • Zeitungsanzeigen/Danksagung
  • Drucksachen/Kondolenzlisten
  • Gaststätte
Später anfallende Kosten

Amtsgericht

  • Beantragung Erbschein
  • Erbschaftssteuer bei großen Vermögen

Kosten des Grabes

  • Grabstein
  • Graberstbepflanzung
  • Grabpflege
  • Jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr
Bergungskosten

Der Bestattungskostenpflichtige haftet für die Kosten der Bergung.

Die Bergungskosten für Verstorbene sind den Bestattungskosten gleichgestellt. Dies gilt auch dann, wenn der Verstorbene beispielsweise durch einen Unfall, einen Suizid oder auf andere unnatürliche Weise zu Tode gekommen ist und beispielsweise Dritte (z. B. Polizei, Behörden, Verwaltungen u. a.) auf der einen Seite Maßnahmen zur vermeintlichen Rettung einleiten, die eingeschalteten Rettungsdienste jedoch nur noch den Tod des Verunfallten feststellen können.

Die Haftung betrifft ebenfalls die Bergungskosten eines bereits Verstorbenen, der im öffentlichen Raum oder bei Gefahrenverzug oder bei anderen Situationen aufgefunden wurde, wo bestattungspflichtige Angehörige nicht innerhalb einer angemessenen Zeit ermittelt werden konnten und deshalb nicht in der Lage waren, Anordnungen nach dem Bestattungsgesetz zu erteilen. Hier liegt somit ein unaufschiebbarer Fall vor. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Bestattungskostenpflichtige als Schuld zu tragen.

Kontrollfragen zu den Preisangaben

Kontrollfragen zu den Preisangaben

  1. Ist die Mehrwertsteuer vollständig in den Preisen enthalten und bereits im Angebot/Katalog ausgewiesen?
  2. Wird das günstigste Krematorium im Umkreis gewählt? (z. B. Krematorium Meißen)
  3. Sind alle Überführungen vollständig angegeben?
  4. Haben Sie den Kostenvoranschlag schriftlich erhalten?
  5. Haben Sie frei wählen dürfen, oder sind Sie bedrängt worden?
  6. Sind Sie über alle Möglichkeiten zum Ablauf/zur Gestaltung einer Bestattung aufgeklärt worden?
  7. Sind versteckte Kosten (* meist mit Stern markiert) zu erwarten?
  8. Sind Sie wirklich in der Lage, eine Bestattung selbst zu organisieren, dass Sie keine Beratung benötigen, oder kommen noch "Beratungskosten" hinzu?
  9. Stimmt die Rechnungslegung mit dem geschlossenen Vertrag überein?

Wie seriös ist das Angebot

  1. Ist eine eigene Leichenhalle mit Kühlung zur Lagerung der Verstorbenen vorhanden?
    • In wessen Eigentum befindet sich die Leichenhalle?
    • Kann die Leichenhalle ausreichend gekühlt werden?
    • Wo befindet sich diese Leichenhalle/Kühlung?
    • Kann die Kühlung jederzeit besichtigt werden?
  2. Wo werden die Verstorbenen hergerichtet? Existieren spezielle Räume, Arbeitsmaterialien und Ausstattungen, um die Verstorbenen zu behandeln?
    • In wessen Eigentum und wo befinden sich diese Räume?
    • Ist die technische Ausstattung (z.B. Wasch-/Sektionstisch) vorhanden oder werden etwa alle Arbeiten (Waschung, Behandlung, Ankleiden…) im Holzsarg erledigt?
    • Können die Hinterbliebenen selber in diesen Arbeitsräumen Arbeiten am Verstorbenen ausführen? Wird man darauf hingewiesen?
    • Welche Desinfektionsmöglichkeiten sind vorhanden?
    • Welche chirurgischen Möglichkeiten werden zur Behandlung des Verstorbenen angewandt (Ligatur, Nachbearbeitung nach Sektionen, Wundabdeckung, Kosmetik…)?
  3. Wird ein ausführlicher schriftlicher Vertrag mit ausreichender Beratung abgeschlossen?
Geht es auch billiger?

Manche Angebote klingen viel zu gut, um wirklich wahr zu sein. So kann man im Internet die unglaublichsten Angebote finden, die Preise, die von Vergleichsportalen ermittelt wurden, extrem unterbieten. Kann dieses Sonderangebot stimmen oder sind kleingedruckte Sterne zu finden?

Jeder Bestatter muss gesetzliche Mindestlöhne zahlen, Arbeitszeitgesetze einhalten, Drittleistungen vergüten, Gebühren verauslagen, Mehrwertsteuer, Ertragssteuern, Lohnsteuern, Sozialbeiträge und andere Abgaben abführen, Fahrzeuge unterhalten, Betriebsräume für Beratung und die Versorgung der Verstorbenen besitzen, ein Krematorium mit der Einäscherung beauftragen, Waren einkaufen, Fahrzeuge unterhalten, bezahlen, auftanken und Verwaltungsangelegenheiten erledigen, die viel Arbeitszeit beanspruchen.

Wie der gebildete und kritische Staatsbürger erkennt, ist im regulierten Deutschland das Einsparpotential nicht so groß, dass gewaltige Preisunterschiede bestehen können. Verstorbene darf man nicht in der eigenen, warmen Garage lagern. Das schafft hygienische Probleme. Nutzt man fremde Leichenhallen, ist eine Miete zu zahlen. Am Materialeinkauf kann man nur sparen, wenn man vom Kunden bestellte Dinge weglässt oder durch minderwertige Artikel ersetzt. Das wäre wiederum Betrug. Die Krematorien unterscheiden sich nicht sonderlich im Preis voneinander. Hier ist auch kaum Sparpotential vorhanden. Für Auslandsüberführungen/ Auslandseinäscherungen gelten gesetzliche Sonderregelungen, die in jedem Fall zusätzliche Kosten verursachen. Nicht aufgeführte Leistungen und Sonderwünsche sind ein weiteres Kostenrisiko - oder kennen Sie sich in Bestattungsangelegenheiten und der deutschen Bürokratie so perfekt aus, dass Sie an alles denken?

Ein Blick ins Impressum lässt weitere Fragen entstehen. Wie weit werden die Verstorbenen unter Beachtung des Mindestlohnes und der zulässigen Arbeitszeit transportiert. Können zeitnahe Abholungen im Krankenhaus, Wohnung oder Altenheim gewährleistet werden oder muss (zur Fristwahrung) ein ortsansässiger Bestatter gerufen werden, der dann berechtigterweise auch noch eine Rechnung schreiben wird? Welche Zusatzkosten Dritter sind mit einer Unfallbergung verbunden? Lassen Sie sich lieber alles fachkundig erklären... und vor allem: Denken Sie genau darüber nach, was Sie wollen.

Trotzdem können Sie sparen

Die einfachste Art bei der Bestattung Geld zu sparen, sind Eigenleistungen. Gesetzlich ist nur die Überführung im Leichenwagen, die Einäscherung im Krematorium und die gekühlte Lagerung nach 48 Stunden vorgeschrieben. Alle weiteren Dinge rund um die Bestattung können von den Hinterbliebenen selbst ausgeführt werden.

Insbesondere im häuslichen Umfeld können Verstorbene gewaschen, gepflegt und angezogen werden. Bei Sterbefällen aus dem Krankenhaus kann man im Krematorium Meißen gemeinsam mit dem Heimbürgern diese Arbeiten erledigen. Manche Pflegeheime geben den Angehörigen die Möglichkeit, die Verstorbenenversorgung in den dortigen Räumen durchzuführen.

Wer gut mit Holz umgehen kann, hat sogar die Möglichkeit, einen Sarg selber zu bauen. Allerdings gibt es hier Voraussetzungen, damit der Sarg die Belastungen durch Gewicht, Bewegung und Transport übersteht. Das ist technisch nicht ganz so einfach und spätestens bei den Holzpreisen im Baumarkt ist man überrascht, wie preisgünstig ein fertiger Sarg beim Bestatter ist. Für Särge ist Nadelholz (z. B. Kiefer - allerdings verleimt und verschraubt) der preisgünstigste Werkstoff. Pappsärge sind (durch extrem viele Verarbeitungsstufen) wesentlich teurer. Wer möchte, kann auch einen Sarg oder eine Urne bemalen oder persönliche Sachen mitgeben.

Manche Trauergäste sind auch in der Lage, Reden zu halten, selbst Musik zu spielen oder den Blumenschmuck zu organisieren. Das sind weitere überlegenswerte Ansätze, um die Trauerfeier persönlicher zu gestalten. Man darf sogar bei der Einäscherung im Krematorium Meißen mit anwesend sein. Da gibt es keine Geheimnisse…

Sicherlich ist der Dienst am Verstorbenen nicht jedermanns Sache. Aber eins können Sie uns glauben: Hinterbliebene, die bestimmte Arbeiten am Toten selbst ausgeführt haben, kommen besser mit der Trauer zurecht, denn: Eigenleistungen sind eine optimale Form zur Trauerbewältigung. Haben Sie einfach den Mut dazu. Wir unterstützen Sie dabei.